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Die EU-Richtlinie über Elektro- und elektronische Altgeräte

 

Seit Anfang der 90er Jahre bereits ist auch für den Bereich der Elektronikschrott-Entsorgung die sog. Produzentenverantwortung in der Diskussion. Erste nationale Ansätze hierzu gab es bereits 1992 durch den damaligen Bundesumweltminister, Prof. Dr. Töpfer, der eine deutsche Elektronikschrott-Verordnung auf den Weg brachte, die nach jahrelangem Weg durch die Instanzen letztlich daran scheiterte, dass die EU eine entsprechende, europaweit greifende Richtlinie vorbereitete.

Kernstück dieser europaweiten Richtlinie ist die Übernahme der Kosten für die Sammlung, den Transport und die Verwertung von Elektroaltgeräten durch die Hersteller dieser Geräte.

Der Wortlaut der Richtlinie EU 2002/96