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Die RAL-Gütesicherung

GZ728

 

Der RAL, Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. (St. Augustin) hat im November 1998 die unter Beteiligung der maßgeblichen Entsorgungsverbände, des Umweltbundesamtes, des Bundeswirtschaftsministeriums, der Herstellerverbände und anderer Fachleute erarbeitete RAL-Gütesicherung GZ 728 veröffentlicht.

Die Einhaltung der im Rahmen dieser Gütesicherung festgelegten Umweltmindeststandards wird über das Gütezeichen „Rückproduktion von FCKW-haltigen Kühlgeräten“ dokumentiert. Dieses Gütezeichen dürfen nur diejenigen Recycler tragen, die in neutralen Fremdprüfungen, von vereidigten, anerkannten Sachverständigen durchgeführt, bewiesen haben, dass sie die Anforderungen dauerhaft erfüllen. Überwacht wird dies durch die RAL-Gütegemeinschaft Rückproduktion von FCKW-haltigen Kühlgeräten e.V..

Die vom RAL-Institut und der RAL-Gütegemeinschaft ausgearbeiteten und definierten Güte- und Prüfbestimmungen, das „Herzstück“ der Gütesicherung, sind eine umfassende Sammlung von Anforderungen und beziehen sich auf alle Phasen der Kühlgeräte-Rückproduktion. Die vorgeschriebene, lückenlose Dokumentation aller Schritte macht die Rückproduktion nach den RAL-Kriterien zum gläsernen Prozess.

Ziel der Rückproduktion von Kühlgeräten ist es primär, möglichst alle Schadstoffe zu erfassen und einer geordneten Entsorgung zuzuführen. Außerdem sollen dabei hochwertige Rohstoffe zurückgewonnen und wieder in den Wirtschaftskreislauf eingebracht werden (Kreislaufwirtschaft).

Zentrale Bedeutung kommt dabei den in den Güte- und Prüfbestimmungen festgelegten Mindestrückgewinnungswerten für die in einem Kühlgerät enthaltenen FCKW zu. Jedes rückgewonnene Gramm FCKW ist wichtig. Insofern richten sich die von der RAL-Gütegemeinschaft bestimmten Mindestanforderungen nach dem Stand der Technik. Basis für die hier festgelegten FCKW-Rückgewinnungsmengen ist der UBA-Leitfaden vom Januar 1998.