Umweltschutz verträgt keine Kompromisse. Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) sind die Klimakiller Nummer 1: Sie zerstören die lebenswichtige Ozonschicht um unseren Planeten, die uns vor schädlicher UV-Strahlung schützt.
Bis 1993 wurden sie bedenkenlos als Kältemittel in Kühlgeräten eingesetzt. Allein in Deutschland gibt es schätzungsweise 47 Millionen Kühlgeräte, die FCKW enthalten – insgesamt rund 23,4 Milliarden Gramm FCKW. Eine Menge, die auch bei stillgelegten Altgeräten ihr volles Gefährdungspotential behält. Und die deshalb bei der Entsorgung der Geräte nicht einfach in die Atmosphäre entweichen darf, denn, je nach Gerätetyp und –größe stecken in jedem Altgerät im Durchschnitt
- 70 - 300 g FCKW R 12 im Kühlkreislauf
- 250 - 800 g FCKW R 11 in der Isolierung
Jedes Gramm FCKW, das bei der Entsorgung verlorengeht, ist ein Gefährdungspotential, das wir uns nicht leisten können. Zentrale Aufgabe der Kühlgeräte-Rückproduktion ist es daher, alle FCKW zu erfassen, sie rückzugewinnen und anschließend auf unschädliche Art und Weise zu beseitigen.
Zahlreiche Institutionen, Abhandlungen, Richtlinien und dergleichen beschäftigen sich mit dieser Problematik. SEG stellt im folgenden zusammenfassend die wichtigsten Veröffentlichungen und vertiefende Informationen zu diesem Thema vor:
- Das Montreal-Protokoll
- Die Agenda 21
- Die LAGA-Richtlinie
- Der UBA-Leitfaden
- Die RAL-Gütesicherung GZ 728
- Lebenszyklus von Kühlgeräten
- Ozonschichtschädigung und Treibhauspotential von FCKW
- FCKW-Halon-Verbots-VO
- Die EU-Verordnung 2037/2000 über Stoffe und Substanzen, die Ozonschicht schädigen
- Die WEEE Direktive
