Verordnung zum Verbot von bestimmten, die Ozonschicht abbauenden Halogenkohlenwasserstoffen (FCKW-Halon-Verbots-Verordnung) der Bundesrepublik
Auf der Grundlage der Montrealer Abkommens war die Bundesrepublik Deutschland einer der ersten Staaten, der umfangreiche Regelungen getroffen hat, die zum Verbot der Herstellung und Verwendung von FCKW und anderen Stoffen, die die Ozonschicht schädigen, geführt hat.
Im Zusammenhang mit dieser Verordnung wurden Mitte der 90er Jahre zahlreiche Produkte, unter anderem auch Haushaltskühlgeräte, FCKW-frei hergestellt.
Hinweise zur ordnungsgemässen Entsorgung von FCKW-Altlasten fehlen allerdings in der FCKW-Halon-Verbots-VO gänzlich.
