EU-Verordnung über Stoffe, die die Ozonschicht abbauen (EU-VO 2037/2000)
Mit Wirkung zum 01.10.2000 hat die Europäische Union eine für alle Mitgliedstaaten verbindliche Verordnung erlassen, die die Herstellung, die Verwendung, den Export und die Entsorgung von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen, regelt.
Artikel 11 der neuen Verordnung regelt die Ausfuhr von FCKW-haltigen Stoffen und Produkten, die FCKW und andere Ozonschicht abbauende Stoffe enthalten. Dieser Artikel wird die bisher gängige Praxis des Exportes von FCKW oder gar von kompletten Altkühlgeräten in Drittländer unterbinden.
Für die Kühlgeräteverwertung von zentraler Bedeutung ist der Artikel 16 der Verordnung. Dieser Artikel verpflichtet alle Mitgliedsstaaten in ihren Ländern bis spätestens 31.12.2001 dafür Sorge zu tragen, alle FCKW aus Altkühlgeräten zurückzugewinnen und der schadlosen Entsorgung zuzuführen.
